Novusplan GmbH

Projektplanung

TGA-Projektplanung nach HOAI: Leistungsphasen 1 bis 8

Wir strukturieren und verantworten Ihre technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI – von der ersten Bedarfs- und Kostenermittlung über die Ausführungsplanung und VOB-Vergabe bis zur Objektüberwachung auf der Baustelle.

Warum strukturierte TGA-Projektplanung über Kosten und Bauzeit entscheidet

Die technische Gebäudeausrüstung (Kostengruppe 400 nach DIN 276) macht bei Büro- und Gewerbebauten regelmäßig ein Viertel bis ein Drittel der Bauwerkskosten aus. Fehler in frühen Leistungsphasen – zu knapp bemessene Technikzentralen, fehlende Schachtquerschnitte oder unkoordinierte Trassen – führen auf der Baustelle zu Nachträgen und Bauzeitverzug.

Die Novusplan GmbH begleitet Bauherren, Architekturbüros, Bauträger und Generalunternehmer mit einer phasengerechten TGA-Projektplanung über die Leistungsphasen 1 bis 8. Jede Leistungsphase schließt mit definierten Berechnungen, Plänen und Kostenkontrollen ab, bevor die nächste Projektstufe freigegeben wird.

Welche Anlagen die TGA-Projektplanung abdeckt

Die technische Gebäudeausrüstung umfasst alle fest im Gebäude installierten Versorgungs-, Raumklima-, Sicherheits- und Automationssysteme der Kostengruppe 400:

Wärmeversorgungs-anlagen

Kältetechnische Anlagen

Fernwärmeanlagen

Raumlufttechnische Anlagen

Wärmerück-gewinnungsanlagen

Feuerlöschanlagen

Gebäudeautomation

Entrauchungsanlagen

Kommunikations-technische Anlagen

Sicherheitstechnische Anlagen

Wasseranlagen

Erneuerbarer Energien

Die 8 Leistungsphasen der TGA-Planung im Detail

Unsere Arbeitsweise folgt dem Leistungsbild Technische Ausrüstung der HOAI (§§ 53–56). Sie können uns über alle Leistungsphasen 1 bis 8 oder für abgegrenzte Phasenpakete beauftragen:

Leistungsphase 1

Grundlagenermittlung

Klärung der Aufgabenstellung, Nutzungsanforderungen, Medienanschlüsse und gesetzlichen Rahmenbedingungen (u. a. GModG, Arbeitsstättenrichtlinien, Brandschutzvorgaben). Zusammenstellung der Planungsgrundlagen für alle TGA-Gewerke.

Leistungsphase 2

Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Erarbeitung des technischen Anlagenkonzepts, Variantenvergleich der Energie- und Versorgungssysteme, erste Bemessung von Technikzentralen und Schächten sowie Kostenschätzung nach DIN 276.

Leistungsphase 3

Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Durcharbeiten des gewählten Anlagenkonzepts mit normgerechten Berechnungen (Heizlast, Kühllast, Rohr- und Kanalnetze), Trassenkoordination mit Architektur und Tragwerk sowie Kostenberechnung nach DIN 276.

Leistungsphase 4

Genehmigungsplanung

Erstellen und Zusammenstellen der für öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlichen Nachweise, Anträge und technischen Beschreibungen, etwa für Entwässerung und Brandschutz.

Leistungsphase 5

Ausführungsplanung

Fortschreiben der Entwurfsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, Schlitz- und Durchbruchsplanung für den Rohbau sowie Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne.

Leistungsphase 6

Vorbereitung der Vergabe

Mengenermittlung als Grundlage für produktneutrale Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse mit Positionsbeschreibungen nach Standardleistungsbuch oder Freitext (GAEB-Übergabe).

Leistungsphase 7

Mitwirkung bei der Vergabe

Fachliche und rechnerische Prüfung der Angebote, Aufstellen eines Preisspiegels, Mitwirkung bei Bietergesprächen und Erstellung des Vergabevorschlags für den Bauherrn.

Leistungsphase 8

Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit Ausführungsplanung, technischen Regeln und Leistungsverzeichnissen, Termin- und Aufmaßkontrolle, Rechnungsprüfung, Mitwirkung bei Funktionsprüfungen und Abnahmen sowie Mängelverfolgung.

Häufig gestellte Fragen zur TGA-Projektplanung

Antworten auf die wichtigsten Fragen von Bauherren, Architekten und Projektentwicklern zur Beauftragung und zum Ablauf der HOAI-Leistungsphasen:

Idealerweise ab Leistungsphase 1, spätestens zu Beginn der Vorplanung (LP 2). Hier werden Technikzentralen, Schachtgrößen, Deckenhöhen und das Energiekonzept festgelegt. Sind diese Flächen im Architekturentwurf zu knapp bemessen, lässt sich das später nur mit großem Aufwand korrigieren – im ungünstigsten Fall mit geänderten Grundrissen oder verlorener Nutzfläche. Wir liefern deshalb schon in der Vorplanung belastbare Flächen- und Trassenangaben an die Architektur.