Sommerlicher Wärmeschutz: Der sommerliche Wärmeschutz begrenzt, wie stark sich Räume im Sommer durch Sonneneinstrahlung aufheizen. Nach § 14 GModG müssen neue Gebäude so errichtet werden, dass der Sonneneintrag durch baulichen Wärmeschutz ausreichend begrenzt wird. Der Nachweis folgt der DIN 4108-2 in der Fassung von Februar 2013.
Was verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz?
§ 14 GModG fordert für zu errichtende Gebäude einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik. Das Gesetz nennt zwei Nachweiswege, beide nach DIN 4108-2:2013-02: das vereinfachte Verfahren über den Sonneneintragskennwert (Abschnitt 8.3) oder eine thermische Gebäudesimulation (Abschnitt 8.4). Unter den Voraussetzungen von Abschnitt 8.2.2 der Norm kann auf die Berechnung verzichtet werden.
Wie funktioniert der Nachweis über den Sonneneintragskennwert?
Das vereinfachte Verfahren betrachtet den kritischen Raum, meist einen Raum mit großem Fensteranteil nach Süden oder Westen. Aus Fensterfläche, Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung, Sonnenschutz und Raumgrundfläche ergibt sich der vorhandene Sonneneintragskennwert. Er darf den zulässigen Höchstwert nicht überschreiten, der unter anderem von Klimaregion, Bauart, Nachtlüftung und Sonnenschutz abhängt.
Wann ist eine Simulation sinnvoll?
Die thermische Gebäudesimulation bildet den Raum stündlich über ein Referenzjahr ab und zählt die Übertemperatur-Gradstunden, die der Standort nicht überschreiten darf. Sie lohnt sich bei großen Glasflächen, bei Nichtwohngebäuden mit hohen inneren Lasten oder wenn das vereinfachte Verfahren knapp scheitert – die Simulation bildet Speichermasse, Nachtlüftung und Sonnenschutzsteuerung genauer ab und kommt dann oft ohne zusätzliche Maßnahmen aus.
Was gilt für Gebäude mit Kühlung?
Wird bei Gebäuden mit Anlagen zur Kühlung die Simulation genutzt, verlangt § 14 Absatz 4 GModG bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz in dem Umfang, in dem sie sich über ihre übliche Nutzungsdauer durch eingesparte Kühlenergie wirtschaftlich rechnen. Eine Kälteanlage ersetzt den baulichen Wärmeschutz also nicht, sie macht ihn zur Wirtschaftlichkeitsfrage.
Wie hängen sommerlicher Wärmeschutz und Kühllast zusammen?
Beide betrachten den sommerlichen Wärmeeintrag, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Der sommerliche Wärmeschutz prüft, ob ein Gebäude auch ohne aktive Kühlung erträglich bleibt. Die Kühllastberechnung nach VDI 2078 ermittelt die Leistung, die eine Kühlung abführen muss. Ein guter außenliegender Sonnenschutz verbessert beides – oft ist er die wirtschaftlichste Maßnahme, weil er die Kälteleistung senkt, bevor sie geplant wird.
| Verfahren | Abschnitt der Norm | geeignet für |
|---|---|---|
| Sonneneintragskennwert | 8.3 | Standardräume, schnelle Prüfung |
| Thermische Simulation | 8.4 | große Glasflächen, hohe innere Lasten, knappe Fälle |
| Verzicht auf Berechnung | 8.2.2 | Fälle, die die Voraussetzungen der Norm erfüllen |
Was wir dafür tun
Wir berechnen die Kühllast nach VDI 2078 abgestimmt auf den sommerlichen Wärmeschutz – damit Sonnenschutz und Kälteleistung zusammenpassen.
Grundlage: § 14 GModG (Stand 23.07.2026); DIN 4108-2:2013-02; VDI 2078.
