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Berechnungsgrundlagen

Heizlast oder Kühllast: Wann welche Berechnung nötig ist

6 Min. Lesezeit

Weißer Flachheizkörper an einer Betonwand
Foto: Bernard Hermant, Unsplash

Heizlast und Kühllast werden im Projektalltag oft in einem Atemzug genannt und gelegentlich verwechselt. Beide beschreiben eine Leistung in Watt, beide beziehen sich auf denselben Raum — und trotzdem beantworten sie unterschiedliche Fragen, folgen unterschiedlichen Normen und ersetzen einander nicht.

Was die Heizlast beschreibt

Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die ein Raum im ungünstigsten Winterfall braucht, um die geplante Innentemperatur zu halten. Sie setzt sich aus zwei Anteilen zusammen: den Transmissionswärmeverlusten durch Wände, Fenster, Dach und Bodenplatte, und den Lüftungswärmeverlusten durch Infiltration und geplanten Luftwechsel.

Maßgeblich ist die DIN/TS 12831-1. Sie rechnet mit der Normaußentemperatur des jeweiligen Standorts — einem statistisch abgesicherten Auslegungswert, nicht mit dem kältesten je gemessenen Tag. Interne Gewinne aus Personen, Beleuchtung und Geräten bleiben bei der Auslegung bewusst unberücksichtigt: Die Anlage muss auch dann tragen, wenn niemand im Gebäude ist.

Was die Kühllast beschreibt

Die Kühllast ist der Spiegelfall im Sommer: die Wärmeleistung, die abgeführt werden muss, damit die Raumtemperatur nicht über den Auslegungswert steigt. Grundlage ist die VDI 2078.

Der entscheidende Unterschied liegt in den Lastanteilen. Bei der Kühllast zählen die inneren Lasten voll mit — Personen, Beleuchtung, EDV, Maschinen — und dazu kommen die äußeren Lasten, allen voran der Sonneneintrag durch verglaste Flächen. In modernen Bürogebäuden übersteigen die inneren Lasten die äußeren regelmäßig.

Warum die eine die andere nicht ersetzt

Ein Raum mit hoher Heizlast hat nicht automatisch eine hohe Kühllast, und umgekehrt. Ein nordorientierter Raum mit großer Fensterfläche und schlechtem U-Wert hat eine hohe Heizlast, aber wenig Sonneneintrag. Ein Serverraum im Kern eines Gebäudes hat praktisch keine Heizlast, aber eine erhebliche Kühllast aus den Geräten.

Deshalb lässt sich aus der einen Zahl die andere nicht abschätzen. Wer die Kälteerzeugung nach der Heizlast auslegt, liegt in der Regel deutlich daneben — in beide Richtungen.

Wann welche Berechnung verlangt wird

  • Heizlast: immer, wenn eine Heizungsanlage ausgelegt oder erneuert wird. Sie ist außerdem Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich und wird bei Förderanträgen regelmäßig gefordert.
  • Kühllast: sobald eine Kälteerzeugung oder eine raumlufttechnische Anlage mit Kühlfunktion geplant wird — und immer dann, wenn der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen ist.
  • Beide: bei Gebäuden mit ganzjährig konditionierten Räumen, also praktisch bei jedem Büro-, Produktions- und Pflegebau.

Der häufigste Fehler in der Praxis

Überschlägige Flächenkennwerte statt raumweiser Berechnung. Ein Wert wie „70 Watt pro Quadratmeter" mag als erste Hausnummer taugen, verfehlt aber die Verteilung innerhalb des Gebäudes. Genau die entscheidet über die Auslegung der Heizflächen, die Volumenströme und den hydraulischen Abgleich.

Die Folge sind überdimensionierte Erzeuger, die im Teillastbetrieb takten, und einzelne Räume, die trotzdem nicht warm werden. Beides lässt sich nach der Ausführung nur noch mit erheblichem Aufwand korrigieren.

Beide Berechnungen gehören in die Leistungsphase 2 oder 3 — früh genug, dass ihr Ergebnis das Anlagenkonzept noch beeinflussen kann.

Häufige Fragen

Nein. Die Lastanteile sind grundlegend verschieden: In die Heizlast gehen Transmissions- und Lüftungsverluste ein, in die Kühllast innere Lasten und Sonneneintrag. Ein Raum kann bei einer der beiden hoch und bei der anderen niedrig liegen.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen fachlichen Information und ersetzen keine projektbezogene Berechnung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der genannten Normen.

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