HOAI und Honorar
Die neun HOAI-Leistungsphasen in der TGA-Planung
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Die HOAI gliedert Planungsleistungen in neun Leistungsphasen. Für die technische Gebäudeausrüstung stehen sie in Anlage 15 der Verordnung, und sie unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von der Architekturplanung: Die Fachplanung muss in mehreren Phasen früher liefern, als es die Reihenfolge nahelegt.
Dieser Beitrag geht die neun Phasen aus Sicht der TGA durch — mit dem, was tatsächlich entsteht, und mit den Stellen, an denen Projekte in der Praxis stolpern.
LP 1 — Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung: Welche Nutzung ist vorgesehen, welche Anforderungen ergeben sich daraus, welche Randbedingungen setzt das Grundstück. Für die TGA heißt das konkret: verfügbare Anschlussleistungen bei Strom, Gas und Wasser, Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz, absehbare Auflagen aus Brandschutz und Hygiene.
Die Phase wird oft übersprungen, weil sie honorarseitig klein ist. Das rächt sich: Wenn sich in der Ausführungsplanung herausstellt, dass die Netzanschlussleistung nicht reicht, ist die Trafostation nirgends eingeplant.
LP 2 — Vorplanung
Hier entsteht das Anlagenkonzept: Welches Wärmeerzeugungssystem, welches Lüftungsprinzip, welche Kälteerzeugung. Dazu die erste belastbare Kostenschätzung nach DIN 276 und der Flächenbedarf für Technikzentralen und Schächte.
Diese Phase entscheidet über die Betriebskosten der nächsten zwanzig Jahre. Die Wahl zwischen Wärmepumpe, Fernwärme und Gaskessel, die Frage nach Wärmerückgewinnung, die Grundsatzentscheidung für zentrale oder dezentrale Lüftung — all das lässt sich später nur noch mit erheblichem Aufwand ändern.
LP 3 — Entwurfsplanung
Das Konzept wird durchgerechnet: Heizlast nach DIN/TS 12831-1, Kühllast nach VDI 2078, Luftmengen, Rohrnetzberechnung. Aus den Ergebnissen folgen Geräteauswahl und Dimensionierung. Am Ende steht die Kostenberechnung, die im Projekt üblicherweise als verbindliche Zahl behandelt wird.
Für Bauträger ist das die wichtigste Phase: Ab hier ist die Kostengruppe 400 belastbar beziffert und geht in die Kalkulation ein.
LP 4 — Genehmigungsplanung
Zusammenstellung der Unterlagen für die Bauvorlage, soweit die TGA betroffen ist: Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz, Lüftungskonzept, Angaben zum Brandschutz und je nach Bundesland weitere Nachweise. Umfang und Zuständigkeit unterscheiden sich zwischen den Landesbauordnungen.
LP 5 — Ausführungsplanung
Die umfangreichste Phase. Hier entstehen die Pläne, nach denen tatsächlich gebaut wird: Strangschemata, Grundrisse mit Leitungsführung, Details für Technikzentralen, Schlitz- und Durchbruchsplanung.
Der kritische Punkt ist die Schlitz- und Durchbruchsplanung. Sie muss vor der Schalung des Rohbaus vorliegen und mit Tragwerksplanung und Architektur abgestimmt sein. Kommt sie zu spät, wird gebohrt statt ausgespart — teuer und statisch heikel.
LP 6 — Vorbereitung der Vergabe
Massenermittlung und Leistungsverzeichnisse je Gewerk. Die Qualität dieser Unterlagen bestimmt, wie vergleichbar die Angebote werden und wie viele Nachträge später entstehen. Ein Leistungsverzeichnis mit unklaren Positionen lädt zur Spekulation ein.
LP 7 — Mitwirkung bei der Vergabe
Prüfung und Wertung der Angebote, Aufklärungsgespräche mit den Bietern, Vergabevorschlag. Fachlich geht es darum, ob ein günstiges Angebot tatsächlich die ausgeschriebene Leistung abbildet oder ob Positionen fehlen.
LP 8 — Objektüberwachung
Bauüberwachung, Terminverfolgung, Abnahme, Mängelverfolgung. Bei der TGA kommt die Inbetriebnahme hinzu: Einregulierung der Anlagen, hydraulischer Abgleich, Funktionsprüfungen, Einweisung des Betreibers.
Diese Phase wird am häufigsten gekürzt und am häufigsten bereut. Eine Anlage, die nie richtig einreguliert wurde, verbraucht dauerhaft mehr und wird über Jahre nachgebessert.
LP 9 — Objektbetreuung
Begehung vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, Mitwirkung bei der Mängelbeseitigung. Für Bestandshalter die Phase, in der sich zeigt, ob die Dokumentation aus LP 8 vollständig ist.
Wo die TGA der Architektur vorausläuft
- Technikflächen: Der Platzbedarf für Zentralen und Schächte steht in LP 2 fest — bevor der Architekt die Grundrisse final macht.
- Schachtlagen: Sie bestimmen die Grundrissorganisation und lassen sich später kaum verschieben.
- Durchbrüche: Müssen in LP 5 fertig sein, während der Rohbau bereits ausgeschrieben wird.
- Anschlussleistungen: Netzbetreiber brauchen Vorlauf; der Antrag gehört früher gestellt, als es die Phase nahelegt.
Müssen alle Phasen beauftragt werden?
Nein. Die HOAI erlaubt die Beauftragung einzelner Leistungsphasen. In der Praxis ist die Aufteilung 1 bis 4 und später 5 bis 8 verbreitet, etwa wenn zunächst nur die Genehmigungsfähigkeit geklärt werden soll.
Ein Wechsel des Planers zwischen den Blöcken kostet allerdings Einarbeitungszeit und verschiebt die Verantwortung für Planungsannahmen. Wer in LP 5 einsteigt, übernimmt die Auslegung eines anderen — oder rechnet sie nach.
Das Honorar bemisst sich nach den anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 400, der Honorarzone und dem beauftragten Leistungsumfang. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der HOAI-Novelle 2021 sind die Honorartafeln unverbindlich — sie bleiben aber die übliche Kalkulationsgrundlage.
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Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen fachlichen Information und stellen keine Rechts- oder Honorarberatung dar. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der HOAI.
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