Baukosten
Kostengruppe 400 nach DIN 276: Was zur technischen Anlage zählt
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Die DIN 276 ordnet Baukosten in Kostengruppen. Die 400 steht für die technischen Anlagen im Bauwerk — und damit für den Teil der Kosten, der in den letzten zwei Jahrzehnten am stärksten gewachsen ist. Bei einem Bürogebäude mit Lüftung und Kühlung liegt ihr Anteil an den Bauwerkskosten regelmäßig zwischen einem Viertel und einem Drittel.
Für die TGA-Planung ist die Kostengruppe 400 doppelt relevant: Sie ist der Gegenstand der Planung und zugleich die Grundlage des Honorars nach HOAI.
Die Untergruppen im Überblick
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: Trinkwasserinstallation, Entwässerung, Gasversorgung, Sanitärobjekte.
- 420 Wärmeversorgungsanlagen: Wärmeerzeugung, Verteilung, Übergabe an den Raum, Warmwasserbereitung.
- 430 Raumlufttechnische Anlagen: Lüftung, Klimatisierung, Kälteerzeugung für raumlufttechnische Zwecke.
- 440 Elektrische Anlagen: Hoch- und Niederspannung, Eigenstromversorgung, Beleuchtung, Blitzschutz.
- 450 Kommunikationstechnische Anlagen: Telekommunikation, Such- und Signalanlagen, Gefahrenmeldung, Datenübertragung.
- 460 Förderanlagen: Aufzüge, Fahrtreppen, Krananlagen.
- 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen: Küchentechnik, medizintechnische Anlagen, Prozesstechnik.
- 480 Gebäude- und Anlagenautomation: Automationssysteme, Schaltschränke, Leittechnik.
- 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen: Baustelleneinrichtung, Gerüste, Provisorien für die technischen Gewerke.
Die Nummerierung folgt der aktuellen Fassung der DIN 276. Wer mit älteren Kostenaufstellungen arbeitet, sollte prüfen, welche Fassung zugrunde liegt — die Gliederung wurde über die Jahre mehrfach angepasst.
Wo die Abgrenzung schwierig wird
Drei Stellen führen in der Praxis regelmäßig zu Diskussionen.
Erstens die Grenze zur Kostengruppe 300, dem Bauwerk selbst. Ein Technikraum ist Bauwerk, die Anlage darin ist Kostengruppe 400. Bei Fundamenten für schwere Aggregate, Schallschutzmaßnahmen oder Brandschutzabschottungen ist die Zuordnung nicht immer eindeutig — sie sollte projektbezogen festgelegt und dokumentiert werden.
Zweitens die Grenze zur Kostengruppe 200, den Herrichtungs- und Erschließungskosten. Der Hausanschluss selbst liegt außerhalb des Gebäudes und gehört dorthin; die Anlage ab der Übergabestelle zählt zur 400. Wo genau die Übergabestelle liegt, definiert der Netzbetreiber, nicht die Norm.
Drittens die 470. Nutzungsspezifische Anlagen wie Küchentechnik oder medizinische Gasanlagen werden häufig vom Nutzer beschafft und tauchen dann in der Baukostenaufstellung gar nicht auf — obwohl sie Schnittstellen zur Gebäudetechnik haben und in der Planung berücksichtigt werden müssen.
Warum das für die Kostensicherheit zählt
Eine Kostenschätzung, die mit pauschalen Flächenkennwerten arbeitet, verfehlt die tatsächliche Verteilung zwischen den Untergruppen. Bei einem Gebäude mit hohem Lüftungsanteil kann die 430 allein die Hälfte der Kostengruppe 400 ausmachen; bei einem einfachen Wohngebäude ist sie fast bedeutungslos.
Deshalb rechnen wir anlagenbezogen: Die Kostenberechnung folgt den tatsächlich vorgesehenen Komponenten, nicht einem Erfahrungswert pro Quadratmeter. Das kostet in der Vorplanung mehr Zeit und macht die Zahl bis zur Vergabe belastbar.
Die Kostengruppe 400 ist zugleich die Grundlage der anrechenbaren Kosten für das TGA-Honorar nach HOAI. Eine saubere Zuordnung liegt damit im Interesse beider Seiten.
Häufige Fragen
Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen fachlichen Information und ersetzen keine projektbezogene Kostenermittlung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der DIN 276.
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