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Lüftung

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Wann es Pflicht ist

7 Min. Lesezeit

Flexible Lüftungsrohre unter einer Hallendecke
Foto: Spencer Liao, Unsplash

Moderne Gebäudehüllen sind dicht. Das spart Heizenergie und schafft ein Problem: Der Luftwechsel, der früher durch Undichtigkeiten von allein zustande kam, findet nicht mehr statt. Feuchte aus Duschen, Kochen und Bewohnern bleibt im Gebäude — mit Schimmel als Folge.

Die DIN 1946-6 beantwortet dafür eine einzige Frage: Reicht die Lüftung durch Fenster und Undichtigkeiten aus, oder braucht das Gebäude lüftungstechnische Maßnahmen? Das Ergebnis dieser Prüfung ist das Lüftungskonzept.

Wann ein Lüftungskonzept erforderlich ist

  • Bei jedem Neubau von Wohngebäuden.
  • Bei Sanierung im Bestand, wenn in einem Ein- oder Zweifamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht wird.
  • Bei Sanierung im Mehrfamilienhaus, wenn mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird.

Die Erstellung ist keine Formalie, sondern anerkannte Regel der Technik. Fehlt sie und tritt später ein Feuchteschaden auf, steht die Frage im Raum, ob die Planung mangelhaft war.

Die vier Lüftungsstufen

Die Norm unterscheidet vier Stufen, die aufeinander aufbauen.

  • Feuchteschutz: der Luftwechsel, der zum Schutz der Bausubstanz nötig ist. Muss nutzerunabhängig sichergestellt sein — also ohne dass jemand ein Fenster öffnet.
  • Reduzierte Lüftung: Mindestluftwechsel für Bautenschutz und ein hygienisches Grundniveau bei zeitweiliger Abwesenheit.
  • Nennlüftung: der Luftwechsel bei normaler Nutzung und Anwesenheit der Bewohner.
  • Intensivlüftung: Spitzenlast, etwa nach dem Kochen oder Duschen. Darf durch Fensterlüftung erbracht werden.

Entscheidend ist die erste Stufe. Der Feuchteschutz muss ohne Zutun der Bewohner funktionieren — genau daran scheitert die reine Fensterlüftung in dichten Gebäuden.

Wie die Prüfung abläuft

Verglichen wird der Außenluftvolumenstrom, der durch Infiltration ohne Nutzerzutun zustande kommt, mit dem für den Feuchteschutz erforderlichen. Die Infiltration hängt von der Dichtheit der Hülle, der Gebäudelage, der Geschosszahl und der Windbelastung ab.

Liegt die Infiltration darüber, sind keine lüftungstechnischen Maßnahmen erforderlich. Liegt sie darunter — was bei Neubauten der Regelfall ist —, muss eine Lüftungsanlage geplant werden. Welche Bauart, entscheidet das Konzept: Abluftanlage, Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, dezentrale Geräte oder eine Kombination.

Der häufigste Planungsfehler

Das Lüftungskonzept wird zu spät erstellt. Steht erst nach dem Rohbau fest, dass eine zentrale Zu- und Abluftanlage nötig ist, fehlen die Schächte, die Aufstellfläche für das Gerät und die Deckendurchbrüche für die Verteilung.

Die Folge sind abgehängte Decken in Fluren, verzogene Leitungsführungen und ein Ergebnis, das weder gestalterisch noch energetisch überzeugt. Das Konzept gehört in die Vorplanung, spätestens in die Entwurfsplanung.

Das Lüftungskonzept beantwortet nur die Frage nach dem Ob und der Bauart. Die Auslegung der Anlage — Volumenströme je Raum, Kanalnetz, Schalldämpfung — ist eine eigene Planungsleistung.

Häufige Fragen

Die Norm bindet die Erstellung an Fachkunde, nicht an einen bestimmten Berufsstand. In der Praxis erstellen es Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung, Energieberater oder ausführende Betriebe des Lüftungshandwerks. Bei größeren Projekten gehört es in die Fachplanung, weil es unmittelbar mit Schacht- und Flächenplanung zusammenhängt.

Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen fachlichen Information und ersetzen keine projektbezogene Planung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der DIN 1946-6.

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