Gleichzeitigkeitsfaktor: Der Gleichzeitigkeitsfaktor beschreibt, welcher Anteil der installierten Einzelleistungen tatsächlich zur selben Zeit benötigt wird. Er ist das Verhältnis der gleichzeitig auftretenden Höchstleistung zur Summe aller Anschlussleistungen und liegt zwischen 0 und 1. Je mehr Verbraucher, desto kleiner wird er in der Regel.
Warum gibt es einen Gleichzeitigkeitsfaktor?
Nicht alle Verbraucher laufen gleichzeitig mit voller Leistung. In einem Wohnhaus kocht nicht jede Wohnung zur selben Minute, in einem Bürogebäude ist nicht jeder Raum zur selben Zeit voll belegt. Würde man Leitungen, Anschlüsse und Erzeuger auf die einfache Summe aller Einzelleistungen auslegen, wären sie deutlich überdimensioniert – mit höheren Investitionskosten, schlechterem Teillastverhalten und bei Trinkwasser sogar mit Hygienerisiken.
Wie wird der Gleichzeitigkeitsfaktor berechnet?
Die Grundformel lautet: Gleichzeitigkeitsfaktor gleich gleichzeitige Höchstleistung geteilt durch die Summe der installierten Einzelleistungen. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Summieren sich die Anschlussleistungen eines Gebäudeteils auf 400 kW und treten davon gleichzeitig höchstens 240 kW auf, liegt der Gleichzeitigkeitsfaktor bei 0,6. Die Werte selbst stammen aus Normen, Erfahrungswerten oder Messungen – sie sind nicht frei wählbar, sondern müssen zur Nutzung passen.
Was ist der Unterschied zum Bedarfsfaktor?
In der Elektroplanung werden zwei Faktoren unterschieden. Der Bedarfsfaktor beschreibt, welchen Anteil seiner Nennleistung ein einzelner Verbraucher im Betrieb tatsächlich aufnimmt – ein Motor läuft selten an seiner Leistungsgrenze. Der Gleichzeitigkeitsfaktor beschreibt dagegen, welcher Anteil vieler Verbraucher zur selben Zeit in Betrieb ist. Die Bemessungsleistung einer Verteilung ergibt sich aus der Summe der Nennleistungen, multipliziert mit beiden Faktoren. Werden die Begriffe vermischt, wird ein Abschlag doppelt oder gar nicht berücksichtigt.
Wo wirkt der Gleichzeitigkeitsfaktor in der TGA?
Der Gleichzeitigkeitsfaktor taucht in fast jedem Gewerk auf, nur unter verschiedenen Namen und Verfahren:
- Elektroplanung: Leistungsbilanz, Bemessung von Hauptleitungen und Hausanschluss; für Wohngebäude enthält die DIN 18015-1 Bemessungsgrundlagen
- Trinkwasser: Die DIN 1988-300 ermittelt den Spitzendurchfluss aus dem Summendurchfluss mit nutzungsabhängigen Konstanten
- Heizung und Fernwärme: Anschlussleistung mehrerer Abnehmer oder Wohnungsstationen
- Kälte: Raumkühllasten treten zeitversetzt auf – die Ostseite morgens, die Westseite nachmittags
- Ladeinfrastruktur: Lastmanagement nutzt, dass nicht alle Fahrzeuge zugleich mit voller Leistung laden
Welche Fehler passieren bei der Anwendung?
Der häufigste Fehler ist ein pauschaler Faktor, der nicht zur Nutzung passt. Ein Wert aus dem Wohnungsbau führt in einer Produktionshalle mit Schichtbetrieb zu einer zu kleinen Einspeisung, ein zu vorsichtiger Wert führt umgekehrt zu überdimensionierten Leitungen und Trafos. Ebenso kritisch ist es, Faktoren mehrfach anzuwenden – auf der Unterverteilung und dann noch einmal auf der Hauptverteilung, ohne die Summenlinie neu zu betrachten.
Wie gehen wir in der Planung damit um?
Wir legen den Gleichzeitigkeitsfaktor je Gewerk anhand der tatsächlichen Nutzung fest und dokumentieren die Annahme in der Berechnung. Bei Bestandsgebäuden ziehen wir, wo vorhanden, Lastgangmessungen heran. So entsteht eine Auslegung, die ausreicht, ohne Reserven anzuhäufen, die niemand bezahlt sehen will.
| Gewerk | Wo sie wirkt | Grundlage |
|---|---|---|
| Elektro | Hauptleitungen, Hausanschluss, Trafo | Leistungsbilanz, DIN 18015-1 (Wohngebäude) |
| Trinkwasser | Spitzendurchfluss, Rohrdimensionierung | DIN 1988-300 |
| Heizung | Anschlussleistung, Fernwärme | Lastannahmen je Nutzung |
| Kälte | Kälteleistung der Erzeugung | Kühllastberechnung VDI 2078 |
Was wir dafür tun
Wir erstellen die Leistungsbilanz schon in der Vorplanung – mit Gleichzeitigkeiten nach tatsächlicher Nutzung statt pauschaler Zuschläge.
Grundlage: DIN 18015-1; DIN 1988-300; VDI 2078.
