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Trinkwasserhygiene nach VDI 6023: Was in der Planung entschieden wird

8 Min. Lesezeit

Verzweigtes weißes Rohrleitungsnetz mit zahlreichen Abgängen an einer Wand
Foto: Roger Starnes Sr, Unsplash

Eine Trinkwasserinstallation wird hygienisch nicht im Betrieb gerettet, sondern in der Planung entschieden. Wer Leitungen großzügig dimensioniert, schafft genau die Bedingungen, unter denen sich Legionellen vermehren: lange Verweilzeiten bei Temperaturen im kritischen Bereich. Spülpläne können das später abmildern, aber nicht beheben.

Kurz gefasst: Die Planung muss den bestimmungsgemäßen Betrieb zugrunde legen — an jeder Entnahmestelle muss innerhalb von 72 Stunden ein Wasseraustausch stattfinden. Daraus folgen knappe Querschnitte, kurze Stichleitungen und eine Dimensionierung nach tatsächlichem Bedarf statt nach pauschalen Annahmen.

Warum Überdimensionierung das Hygienerisiko erhöht

Legionellen vermehren sich bevorzugt bei Temperaturen zwischen etwa 25 und 50 Grad. Entscheidend dafür, ob dieser Bereich erreicht wird, ist die Verweilzeit des Wassers in der Leitung — und die hängt direkt am Leitungsvolumen. Ein zu großer Querschnitt bedeutet mehr stehendes Wasser bei gleicher Entnahme, also längere Verweilzeit.

In der Praxis entsteht Überdimensionierung durch pauschale Annahmen: eine angenommene Zahl von Entnahmestellen, ein angenommener Gleichzeitigkeitsfaktor, ein Sicherheitszuschlag obendrauf. Jeder einzelne Schritt wirkt vorsichtig. In Summe führen sie zu einer Anlage, die hygienisch schlechter arbeitet als eine knapp bemessene.

Das gilt für die Trinkwassererwärmung genauso wie für das Rohrnetz. Ein überdimensionierter Speicher hält große Wassermengen über lange Zeit auf Temperatur — oder eben nicht ganz auf Temperatur, wenn die Entnahme gering ist.

Was die 72-Stunden-Regel für den Entwurf bedeutet

Die Planung hat vom bestimmungsgemäßen Betrieb auszugehen. Dieser setzt voraus, dass an jeder Stelle der Installation innerhalb von 72 Stunden ein Wasseraustausch stattfindet. Das ist keine Betriebsanweisung, sondern eine Entwurfsvorgabe: Jede Entnahmestelle, die seltener genutzt wird, muss entweder anders angebunden oder über ein Spülkonzept erfasst werden.

Konkret heißt das für den Grundriss: Selten genutzte Stellen gehören nicht ans Ende eines langen Strangs. Ein Putzraum-Ausgussbecken, das einmal pro Woche benutzt wird, am Strangende platziert, hält die gesamte Zuleitung in Stagnation. Liegt dieselbe Entnahmestelle vor häufig genutzten Stellen in der Durchströmungsrichtung, löst sich das Problem von selbst.

Bei Gebäuden mit wechselnder Belegung verschärft sich das. Hotels mit Saisonbetrieb, Schulen in den Ferien, Bürogebäude mit Teilleerstand: Dort muss die Planung bereits vorsehen, wie der Wasseraustausch sichergestellt wird — über die Strangführung, über automatische Spüleinrichtungen oder über eine Unterteilung, die Teilbereiche sauber abtrennbar macht.

Totstrecken: die 10-mal-DN-Regel

Nicht dauerhaft und planmäßig durchströmte Leitungsabschnitte sind nach DIN 1988-200 auf höchstens das Zehnfache des Nenndurchmessers zu begrenzen. Bei DN 20 sind das 20 Zentimeter. Diese Regel klingt technisch, hat aber unmittelbare Folgen für die Ausführungsplanung.

Betroffen sind unter anderem Zuleitungen zu Sicherheitsventilen, Anschlüsse stillgelegter Entnahmestellen und Abzweige, die für eine spätere Erweiterung vorgehalten werden. Gerade der letzte Fall führt regelmäßig zu Problemen: Ein blind endender Abzweig „für später“ ist eine Totstrecke, die dauerhaft stagniert.

  • Zuleitungen zu Sicherheitsventilen und Entleerungen kurz halten
  • Stillgelegte Entnahmestellen nicht abklemmen, sondern zurückbauen
  • Keine Blindabzweige für spätere Erweiterungen vorsehen
  • Ringleitungen oder Reihenleitungen statt langer Einzelstichleitungen prüfen
  • Bei Umbauten im Bestand aufgegebene Stränge vollständig entfernen

Wo das Raumbuch zur Planungsgrundlage wird

Für Installationen mit erhöhtem hygienischem Anspruch verlangt die DIN 1988-200 ein Raumbuch bereits vor der Planung. Gemeint sind Gebäude wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten — überall dort, wo die Nutzer empfindlicher sind und die Nachweispflichten des Betreibers strenger.

Das Raumbuch hält fest, welche Entnahmestelle wo liegt, wie oft sie genutzt wird und welche Anforderungen für den Raum gelten. Aus diesen Angaben entsteht eine Dimensionierung, die am tatsächlichen Bedarf hängt statt an Tabellenwerten. Der Aufwand lohnt sich, weil er die Überdimensionierung an der Wurzel verhindert.

In unseren Projekten im Pflege- und Pharmabereich ist dieser Schritt fester Bestandteil der Vorplanung. Er klärt zugleich, wo Probenahmestellen vorzusehen sind — denn der Betreiber muss später beproben können, und nachträglich eingebaute Probenahmestellen sind teuer und selten gut platziert.

Was der Betreiber später nachweisen muss

Die Verantwortung für die Trinkwasserhygiene im Betrieb liegt nach Trinkwasserverordnung beim Betreiber. Er muss die Beprobung organisieren, Spülpläne umsetzen und im Schadensfall nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Die Planung entscheidet darüber, ob ihm das möglich ist.

Dazu gehören zugängliche Probenahmestellen an den richtigen Punkten, eine dokumentierte Strangstruktur, aus der hervorgeht, welche Entnahmestelle zu welchem Strang gehört, und eine Betriebsanleitung, die den bestimmungsgemäßen Betrieb beschreibt. Fehlt das, steht der Betreiber mit einer Anlage da, deren Hygienezustand er nicht belegen kann.

Praxishinweis: Die Qualifikationsstufen nach VDI 6023 — häufig als „Kategorie A“ und „Kategorie B“ bezeichnet — betreffen die Schulung des Personals, das an der Installation arbeitet. Sie sind keine Einstufung der Anlage und ersetzen keine hygienegerechte Planung.

Häufige Fragen

Weil das Leitungsvolumen die Verweilzeit bestimmt. Je größer der Querschnitt, desto länger steht das Wasser bei gleicher Entnahme — und desto eher wird der Temperaturbereich erreicht, in dem sich Legionellen vermehren. Die Dimensionierung zielt deshalb auf geringe Volumina bei ausreichendem Versorgungsdruck.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen von VDI 6023, DIN 1988-200 und der Trinkwasserverordnung; für Ihr konkretes Vorhaben prüfen wir die Anforderungen im Einzelfall.

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