Schlitz- und Durchbruchsplanung: Die Schlitz- und Durchbruchsplanung legt fest, wo und in welcher Größe Öffnungen in Wänden, Decken und Fundamenten für Leitungen, Kanäle und Schächte der technischen Gebäudeausrüstung entstehen. Sie gehört zur Ausführungsplanung (LP 5) und muss vorliegen, bevor der Rohbau die jeweiligen Bauteile herstellt.
Was umfasst die Schlitz- und Durchbruchsplanung?
Die Planung enthält jede Öffnung, die die TGA im Rohbau braucht – mit Lage, Abmessung und Höhenangabe. Dazu gehören Deckendurchbrüche für Steigleitungen und Kanäle, Wanddurchbrüche für Trassen, Kernbohrungen, Schlitze für Unterputzleitungen, Aussparungen für Brandschutzklappen sowie Einbauteile und Hüllrohre, die in Beton eingelegt werden. Die Angaben aller Gewerke werden zusammengeführt, damit der Rohbau einen abgestimmten Plan erhält.
Warum muss sie vor dem Rohbau stehen?
Eine Öffnung, die beim Betonieren ausgespart wird, kostet wenig. Dieselbe Öffnung nachträglich zu bohren oder zu sägen kostet ein Vielfaches – und ist in tragenden Bauteilen oft nur mit Zustimmung der Tragwerksplanung möglich, manchmal gar nicht. Fehlende Durchbrüche gehören deshalb zu den häufigsten Ursachen für Nachträge und Bauzeitverzug in der TGA. Die Schlitz- und Durchbruchsplanung ist damit eine der wirtschaftlich wichtigsten Leistungen der Ausführungsplanung.
Wie wird sie mit der Tragwerksplanung abgestimmt?
Die TGA meldet ihre Öffnungen an, die Tragwerksplanung prüft sie gegen Bewehrung, Lastabtragung und Brandschutzanforderungen und gibt sie frei oder fordert Änderungen. Bei großen Öffnungen oder Öffnungen nahe Stützen und Unterzügen beginnt diese Abstimmung schon in der Entwurfsplanung, damit die Tragwerksplanung Auswechslungen vorsehen kann. In BIM-Projekten werden die Durchbrüche als Modellobjekte übergeben und kollisionsgeprüft.
Welche Rolle spielt BIM bei Durchbrüchen?
In BIM-Projekten werden Durchbrüche als eigene Objekte im Fachmodell der TGA angelegt und über offene Formate an Architektur und Tragwerksplanung übergeben. Die Kollisionsprüfung zeigt, wo Leitungen und Kanäle auf Bauteile ohne Öffnung treffen, und die Tragwerksplanung kann jede Öffnung direkt im Modell freigeben oder ablehnen.
Das ersetzt die Abstimmung nicht, macht sie aber nachvollziehbar: Jede Öffnung hat einen Status, Änderungen sind dokumentiert, und der Rohbau erhält einen Stand, auf den sich alle Beteiligten geeinigt haben. Unsere CAD/BIM-Konstrukteure arbeiten auf Wunsch nach den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) des Projekts.
Was regelt die HOAI dazu?
Das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen ist eine Grundleistung der Leistungsphase 5 im Leistungsbild Technische Ausrüstung. § 55 Absatz 2 HOAI sieht einen Abschlag von 4 Prozent auf die Leistungsphase 5 vor, wenn das Anfertigen der Schlitz- und Durchbruchspläne nicht in Auftrag gegeben wird; derselbe Abschlag gilt, wenn die Prüfung der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Firmen entfällt. Wer diese Leistung streicht, spart also wenig Honorar und übernimmt das Risiko der Koordination selbst.
| Öffnung | typischer Einsatz | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Deckendurchbruch | Steigleitungen, Kanäle, Schächte | vor dem Betonieren der Decke |
| Wanddurchbruch | Trassen zwischen Räumen und Brandabschnitten | vor dem Herstellen der Wand |
| Kernbohrung | einzelne Leitungen, auch nachträglich | nach Freigabe durch Tragwerksplanung |
| Schlitz | Unterputzleitungen in Mauerwerk | im Ausbau, nach Normvorgaben |
| Einbauteil / Hüllrohr | Leitungen durch Beton | beim Betonieren eingelegt |
Was wir dafür tun
Wir erstellen die Schlitz- und Durchbruchsplanung gewerkeübergreifend und rechtzeitig vor dem Rohbau – abgestimmt mit der Tragwerksplanung.
Grundlage: HOAI § 55 Abs. 2 und Anlage 15 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 26.10.2026).
